Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach

Kosten


Die Finanzierung der Sonderschulung ist ab 2022 vollständig durch den Kanton gesteuert. Wir erhalten pro Platzierung eine fixe Pauschale vom Kanton. Die Gemeinden zahlen keine Pauschalen mehr an die Schule. Der Kostenanteil der Gemeinden wird den Gemeinden durch den Kanton in Rechnung gestellt (Stichtag 15.9.). Für die Budgetierung soll ein einheitlicher Betrag in der Höhe von CHF 56'000 für die Sonderschulung vorgesehen werden. Dieser ist unabhängig vom Sonderschultyp. 

Die Transportkosten haben die Gemeinden direkt zu tragen. Wir organisieren den Transport und stellen diesen den Gemeinden in Rechnung. Weitere Information sind unter Schülertransporte zu finden.

Wenn Gemeinden einen Schulpflegebeschluss mit einer Kostengutsprache für die Sonderschulung ausstellen, können folgende Formulierungen als Grundlage genommen werden:

Baustein a)

Die Schulpflege beschliesst:

  • die Kosten für die Sonderschulung in der Heilpädagogischen Schule Bezirk Bülach in der Höhe von ca. CHF 56'000 werden bewilligt. Die Zahlung an das Volksschulamt erfolgt nach dessen Rechnungsstellung.

Baustein b)

Die Gemeinde verpflichtet sich:

  • die Kosten für die Platzierung in der Heilpädagogischen Schule Bezirk Bülach im Rahmen des jährlich vom Kanton in Rechnung gestellten Kostenanteils gemäss §64 a. VSG in der Höhe von rund CHF 56'000 pro Jahr sowiedie Kosten für den Transport in der Höhe von (rund) CHF xx pro Jahr zu übernehmen.

Finanzierung Hort

Die HPS verrechnet den Gemeinden die Kosten für das Hortangebot. Diese verrechnen die Kosten den Eltern weiter. Nutzt eine Gemeinde das Hortangebot der HPS, ist dafür ein Grundsatzentscheid der Schulpflege notwendig.

Möglicher Entscheid der Schulpflege:

  1. Die Schulpflege beschliesst, dass Schülerinnen und Schüler, die an die HPS Bezirk Bülach zugewiesen werden, bei Betreuungsedarf das schulergänzende Betreuungsangebot der HPS Bezirk Bülach nutzen.
  2. Die notwendige Kostengutsprache efolgt mit dem jeweiligen Zuweisungsbeschluss durch x.
  3. Die Fachstelle x/ Abteilung x ist für die Weiterverrechnung der Betreuungskosten an die Inhaber der elterlichen Sorge zuständig.
  4. Mitteilung mit Protokollauszug an: HPS Bezirk Bülach

Die Nutzung des Hortangebots ist ausserdem in die SuS-Kostengutsprache aufzunehmen. 

Mögliche Bausteine Hortbetreuung für die SuS-Kostengutsprachen:

  1. Vor- und Nachname Kind kann im Schuljahr 20xx/xx das Hortangebot der HPS während 39 Schulwochen nutzen.

oder

  1. Vor- und Nachname Kind kann im Schuljahr 20xx/xx das Hortangebot der HPS während 39 Schulwochen sowie während 1 Ferienwoche (Sportferien) nutzen.
  2. Die HPS stellt der Gemeinde die Betreuung gemäss gültigem Hortreglement in Rechnung. Den Eltern werden für die Nachmittagsbetreuung CHF xx, für eine Ganztagesbetreuung CHF xx von der Gemeinde monatlich/quartalsweise in Rechnung gestellt.
  3. Der Transport zum Hort und vom Hort nach Hause geht zu Lasten der Gemeinde.