Integrierte Sonderschulung
Die Integrierte Sonderschulung am Wohnort ist grundsätzlich während der gesamten Kindergarten-, Primar- und Oberstufenschulzeit möglich. Diese Schulform ist vorgesehen für Kinder mit geistiger Behinderung, die in der Lage sind, am Unterricht in der Regelklasse auch ohne ständige Unterstützung durch eine schulische Heilpädagogin/einen schulischen Heilpädagogen teilzunehmen.
Die entscheidenden Kriterien sind das Wohl und die Entwicklung des Kindes mit besonderen Bedürfnissen und jenes der Klasse. Grenzen sind da gesetzt, wo die notwendige schulische, therapeutische und/oder pflegerische Betreuung innerhalb der Integrierten Sonderschulung nicht gewährleistet werden kann.

